Anreise Wallgraben Theater


Wallgraben Theater
Rathausgasse 5a
79098 Freiburg im Breisgau

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Straßenbahnlinien 1,2,3,4: Haltestelle Bertoldsbrunnen
  • Straßenbahnlinie 5: Haltestelle Stadttheater
  • Buslinien 11,14,23: Haltestelle Hauptbahnhof
  • Hauptbahnhof: Straßenbahn oder zu Fuß Richtung Innenstadt (ca. 6 min über Eisenbahnstr. und Rathausgasse)

Mit dem Auto

Richtung Stadtmitte / Universität / Rathaus 
Parkempfehlung: Rotteckgarage, von dort zu Fuß Richtung Rathaus

Angaben und Informationen

Wir sind bemüht, alle hier auf unserer Homepage und in den sonstigen Medien genannten Informationen, insbesondere Preis- und Zeitangaben, sorgfältig einzugeben und laufend auf Richtigkeit und Aktualität zu prüfen. Fehler und Umstände, welche eine abweichende Regelung erfordern, werden sich jedoch nie ganz vermeiden lassen.

Ausfall einer Vorstellung

Alle, insbesondere jedoch auswärtige Besucher, bitten wir, sich am Vorstellungstag per Telefon oder Internet über das Stattfinden der Vorstellung zu vergewissern! Wenn wir Sie bei Käufen an der Theaterkasse nach Ihrer Telefonnummer fragen, geschieht dies, um Sie ggfs. bei einem Ausfall einer Vorstellung benachrichtigen zu können.

Sollte nun eine Vorstellung ausfallen, bitten wir um Beachtung folgender Punkte:

  • Die Tickets sind grundsätzlich dort zurückzugeben, wo sie gekauft wurden!
  • Käufe, welche unmittelbar über Internet getätigt wurden, werden automatisch über RESERVIX zurück abgewickelt. Sie werden per E-mail informiert, nach Möglichkeit auch telefonisch. Der Kartenpreis wird Ihnen gutgeschrieben. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
    Die Reservix - Tickethotline Hotline ist unter 01806 700 733 rund um die Uhr erreichbar. Alternativ Antrag einreichen: https://service.reservix.de/support/tickets/new.
  • Bei an der Theaterkasse erworbenen Tickets kännen Sie diese als Gutschein verwenden. Bei Kauf neuer Tickets werden die Preise miteinander verrechnet.
  • Beim Eintausch von Tickets, welche an der Theaterkasse erworben wurden, behält sich das Theater vor, Gutscheine im gleichen Wert auszugeben.

Dies gilt ebenso, wenn aufgrund eines - auch absehbaren - allg. Notstandes (“höhere Gewalt“) aufgrund von Katastrophen, Unruhen, Epidemien/Pandemien u. ä. Vorstellungen abgesagt werden (müssen). In diesen Fällen bitten wir Sie um Tausch von Tickets in Wertgutscheine.

Bewirtung

Genießen Sie während Ihres Theaterbesuchs - vorher, nachher oder in der Pause - das Angebot unseres Services. Getränke erhalten Sie an der Bar im unteren Foyer. Diese ist auch nach den Vorstellungen bis 23 Uhr für Sie geöffnet.

Filmen / Photographieren / Mobiltelephone

Im Interesse aller Besucher:innen und Darsteller:innen ist das Filmen und Photographieren nicht gestattet. Mobiltelephone sind auszuschalten bzw. auf "Flugmodus" zu stellen. Bei Zuwiderhandlungen werden Störende des Theatersaals verwiesen! Im Übrigen siehe "Verhalten im Theater".

Einlass

Der Einlass beginnt in der Regel 15 min vor Vorstellungsbeginn. In Ausnahmefällen findet der Einlass später statt.

Einlass verspätet / Wiedereinlass

Nach Vorstellungsbeginn können Besucher:innen aus Sicherheitsgründen, sowie im Interesse der Künstler:innen und der anderen Besucher:innen grundsätzlich erst zu einer Veranstaltungspause und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Saal eingelassen bzw. wieder eingelassen werden (nach Verlassen des Saales während der Vorstellung). Lediglich in Ausnahmefällen können Besucher:innen außerhalb einer Pause, z. B. bei Veranstaltungen ohne Pausenunterbrechung, zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten geeigneten Zeitpunkt nach Vorstellungsbeginn eingelassen werden.

Ermäßigungen

Ermäßigungen gibt es bei Vorlage der entsprechenden Ausweise für Schüler:innen, Studierende (Voll- und Teilzeit, nicht Gasthörer:innen), Auszubildende, Inhaber:innen der JULEICA und des Freiburg-Passes, Empfänger:innen einer Grundsicherung, u. a. ALG und Bürgergeld, sowie Schwerbehindertenausweis (eingetragene Begleitung "B" FK). Gruppen ab 15 Personen nach Absprache. (Früh-)Rentner:innen und Pensionierte erhalten allein aufgrund dieser Eigenschaft keine Ermäßigung. Weitere Ermäßigungen gibt es für Mitglieder des Fördervereins.

Mehrere Ermäßigungen können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Das Theater behält sich vor, bei allen ermäßigt gekauften Karten das Vorliegen der Ermäßigungsberechtigung am Einlass nochmals nachzuprüfen. Daher sind entsprechende Ausweise auf Verlangen vorzuzeigen. Ist dies nicht möglich, ist der normale Preis zu entrichten.

Freilichtspiele Hinweise

Bei schlechter Witterung findet die Vorstellung im Wallgraben Theater statt. Aufgrund der unterschiedlichen Anzahl verfügbarer Plätze im Innenhof des Rathauses und im Theatersaal stehen folgende Karten zur Verfügung:

Allwetterkarten: Zuerst sowie bei den Vorverkaufsstellen / im Internet werden sog. „Allwetterkarten" verkauft. Sie berechtigen, die Vorstellung bei Regen im Theatersaal wahrzunehmen. Die Plätze befinden sich im vorderen Block mit den blauen Stühlen und sind nummeriert.
Schönwetterkarten gelten ausschließlich für die Freilichtaufführung. Sie werden bevorzugt im Theater und an der Abendkasse veräußert, sobald die Allwetterkarten ausverkauft sind. Die Plätze befinden sich in der hinteren Hälfte des Publikumsbereichs. Dieser Bereich ist durch eine rote Bestuhlung erkennbar. Hier gilt freie Platzwahl.
WC: Die Toilettenanlage des Theaters steht während der Rathaushofspiele nicht zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die eine Gehminute entfernten öffentlichen WCs in der Turmstraße oder Bertoldstraße bzw. auch die Toiletten der Eisdiele am Rathausplatz.

Wir bitten um Beachtung folgender Regelungen, welche mit dem Erwerb dieser Eintrittskarten anerkannt werden:
  1. In Abhängigkeit von der Wetterlage behält sich das Theater vor, die Vorstellung von vornherein im Theatersaal stattfinden zu lassen. Weiterhin kann der Beginn der Aufführung verschoben, die Vorstellung kurz unterbrochen bzw. das Stück ohne Pause zu Ende gespielt werden.
  2. Sollte die Freilichtaufführung bis Pausenbeginn endgültig abgebrochen werden, wird das Eintrittsgeld erstattet oder Sie verwenden die Eintrittskarte als Gutschein für einen anderen Termin der laufenden Freilichtspiele.
  3. Bei Abbruch der Vorstellung wegen Regens während und nach der Pause wird das Eintrittsgeld für Schönwetterkarten nicht erstattet.
Sitzplan Rathaushof
Sitzplan Rathaushof

Gutscheine

Gültigkeit: Aus wirtschaftlichen Gründen - laufende Kostensteigerungen zum einen, die Unsicherheit über die Gewährung staatlicher Zuschüsse zum anderen - bitten wir, Gutscheine innerhalb von 2 Jahren nach Kauf / Beschenkung einzulösen. Nach der allg. Verjährungsfrist sind unsere Gutscheine längstens drei Jahre gültig. Gerechnet werden die 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). Ein Weihnachten 2018 gekaufter und verschenkter Gutschein ist also spätestens für eine Vorstellung bis 30.12.2021 einzulösen.
Geschenkgutscheine gelten nicht für Sonderveranstaltungen wie Silvester, Benefizveranstaltungen sowie die Freilichtspiele.
Barauszahlung: Ein Gutschein ist nur gegen eine Theatervorstellung einlösbar. Es ist weder möglich sich den Gegenwert in bar auszahlen zu lassen, noch erfolgt eine Auszahlung oder sonstige Verrechnung des nicht genutzten Restwerts.

Gutscheine: AGB Verkauf von Geschenkgutscheinen über unsere Homepage

  1. Die Geschenkgutscheine dienen zum zeitnahen Erwerb von Eintrittskarten des Wallgraben Theaters. Neben den Eintritten beinhalten Sie auch die freie Wahl eines Getränks pro einen Eintritt. 
  2. Diese Gutscheine sind ausschließlich an der Theaterkasse einzulösen! 
  3. Die Eintritte gelten nicht für Sonderveranstaltungen zu bestimmten Terminen oder Anlässen wie Silvester, den Freilichtspielen oder Benefizveranstaltungen mit deutlich anderer Preisgestaltung der Eintritte. Ansonsten können die Eintritte beliebig eingesetzt werden („Joker“). Restbeträge werden nicht verrechnet oder erstattet. 
  4. Gültigkeit: Ticketgutscheine sind einlösbar bis zum Ablauf des dritten auf die Ausstellung folgenden Kalenderjahres. 
  5. Widerrufs- und Rückgaberecht; Rücktrittsrecht: Ein Widerrufsrecht für Verbraucher:innen besteht gemäß §312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB grundsätzlich nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Aus Kulanz gewährt das Theater die Rückgabe von Geschenkgutscheinen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt. Zeitpunkt des Erhalts ist der 3. Kalendertag nach Zahlungseingang über PAYPAL oder Vorkasse Überweisung. Die Rückgabe erfolgt an der Theaterkasse bzw. fristgerechte Einsendung per Post. Das Theater behält sich vor, eine Stornierungsgebühr von 3, - € zu berechnen.

Hunde

Sogenannte Service-Hunde (insbesondere Blindenhunde) können nach vorheriger Anmeldung auch bei Vorstellungen im Theatersaal mitgenommen werden. Während der Vorstellung ist der Hund dann unter der Obhut des Einlasspersonals. Ansonsten sind Hunde im Regelfall nur zu den Freilichtspielen im Innenhof und unter vorheriger Anmeldung gestattet.

Grundsätzlich behält sich das Theater vor, die Mitnahme des Tieres zur Vorstellung zu versagen / zu widerrufen, wie etwa bei sehr vollen Vorstellungen (Preis wird für diesen Fall erstattet). Der Halter oder die Halterin muss mit Hund in den letzten Reihen Platz nehmen, sodass bei objektiver Störung die Vorstellung unverzüglich verlassen werden kann. Das Risiko einer eventuell entgangenen Vorstellung trägt der oder die Hundehalter:in.

Preis- und Zeitangaben

Verbindlich sind die auf den Eintrittskarten gemachten Angaben. Informationen in allen Medien erfolgen ohne Gewähr.

Rollstühle

Leider verfügen wir nicht über die räumlichen und personellen Möglichkeiten, um Personen im Rollstuhl einen Besuch unseres Kellertheaters zu ermöglichen.

Bei unseren Freilichtspielen im Innenhof des neuen Rathauses ist ein barrierefreier Zugang auch für Rollstuhlfahrer:innen möglich, gleichwohl bitten wir um Voranmeldung, damit an geeigneter Stelle ein Platz freigehalten werden kann.

Taschen und Rucksäcke

Im Not- oder Panikfall sind größere Taschen, Rucksäcke, Koffer und andere sperrige Gegenstände insbesondere in den engen Stuhlreihen erhebliche Hindernisse und Stolperfallen. Daher verweigern wir die Mitnahme großer Taschen und Rucksäcke in den Veranstaltungsraum. Da wir sowohl im Kellertheater als auch bei den Freilichtspielen nicht über eine ausreichende Garderobe verfügen, bitten wir Sie, auf die Mitnahme großer Taschen (größer ca. DIN A4) zu verzichten.

Umtausch von Eintrittskarten

Eintrittskarten sind Terminware, daher ist der Umtausch grundsätzlich auch vor der gebuchten Vorstellung ausgeschlossen. Aus Kulanz (z. B. bei Erkrankung, Todesfall) behält sich das Theater eine abweichende Handhabung vor. Im Regelfall erfolgt dann ein Tausch gegen einen Gutschein.

Verhalten im Theater und während der Vorstellung (Theaterknigge)

Den Anweisungen der Mitarbeitenden des Theaters ist aus Sicherheits- und organisatorischen Gründen Folge zu leisten. Das Theater ist über seine Mitarbeitenden berechtigt, im Rahmen des Hausrechts Besucher:innen ggfs. aus der Veranstaltung zu verweisen bzw. ihnen Hausverbot zu erteilen. In diesen Fällen wird kein Eintrittsgeld erstattet.

Dies schließt auch andere zur Abwehr von Störungen geeignete Maßnahmen mit ein. Besucher:innen können aus dem Theater verwiesen werden, wenn sie stören, andere Besucher:innen belästigen oder in sonstiger Weise gegen ihre Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Theater verstoßen. Im Vorhinein kann der Zutritt verweigert werden, wenn eine begründete Vermutung besteht, dass es zu einer Störung kommen könnte (z. B. offensichtliche Alkoholisierung).

Der Gast darf ausschließlich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat der Gast einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann ggf. der Differenzbetrag erhoben werden oder der Gast aus der Vorstellung verwiesen werden.


Wallgraben Theater
Das kleine Schauspielhaus in Freiburg

Wallgraben Theater

Rathausgasse 5a
79098 Freiburg

Gefördert durch
Deutscher Bühnenverein