Richtung Stadtmitte / Universität / Rathaus
Parkempfehlung: Rotteckgarage, von dort zu Fuß Richtung Rathaus
Alle, insbesondere jedoch auswärtige Besucher, bitten wir, sich am Vorstellungstag per Telefon oder Internet über das Stattfinden der Vorstellung zu vergewissern! Wenn wir Sie bei Käufen an der Theaterkasse nach Ihrer Telefonnummer fragen, geschieht dies, um Sie ggfs. bei einem Ausfall einer Vorstellung benachrichtigen zu können.
Sollte nun eine Vorstellung ausfallen, bitten wir um Beachtung folgender Punkte:
Dies gilt ebenso, wenn aufgrund eines - auch absehbaren - allg. Notstandes (“höhere Gewalt“) aufgrund von Katastrophen, Unruhen, Epidemien/Pandemien u. ä. Vorstellungen abgesagt werden (müssen). In diesen Fällen bitten wir Sie um Tausch von Tickets in Wertgutscheine.
Im Interesse aller Besucher:innen und Darsteller:innen ist das Filmen und Photographieren nicht gestattet. Mobiltelephone sind auszuschalten bzw. auf "Flugmodus" zu stellen. Bei Zuwiderhandlungen werden Störende des Theatersaals verwiesen! Im Übrigen siehe "Verhalten im Theater".
Nach Vorstellungsbeginn können Besucher:innen aus Sicherheitsgründen, sowie im Interesse der Künstler:innen und der anderen Besucher:innen grundsätzlich erst zu einer Veranstaltungspause und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Saal eingelassen bzw. wieder eingelassen werden (nach Verlassen des Saales während der Vorstellung). Lediglich in Ausnahmefällen können Besucher:innen außerhalb einer Pause, z. B. bei Veranstaltungen ohne Pausenunterbrechung, zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten geeigneten Zeitpunkt nach Vorstellungsbeginn eingelassen werden.
Ermäßigungen gibt es bei Vorlage der entsprechenden Ausweise für Schüler:innen, Studierende (Voll- und Teilzeit, nicht Gasthörer:innen), Auszubildende, Inhaber:innen der JULEICA und des Freiburg-Passes, Empfänger:innen einer Grundsicherung, u. a. ALG und Bürgergeld, sowie Schwerbehindertenausweis (eingetragene Begleitung "B" FK). Gruppen ab 15 Personen nach Absprache. (Früh-)Rentner:innen und Pensionierte erhalten allein aufgrund dieser Eigenschaft keine Ermäßigung. Weitere Ermäßigungen gibt es für Mitglieder des Fördervereins.
Mehrere Ermäßigungen können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Das Theater behält sich vor, bei allen ermäßigt gekauften Karten das Vorliegen der Ermäßigungsberechtigung am Einlass nochmals nachzuprüfen. Daher sind entsprechende Ausweise auf Verlangen vorzuzeigen. Ist dies nicht möglich, ist der normale Preis zu entrichten.
Bei schlechter Witterung findet die Vorstellung im Wallgraben Theater statt. Aufgrund der unterschiedlichen Anzahl verfügbarer Plätze im Innenhof des Rathauses und im Theatersaal stehen folgende Karten zur Verfügung:
Allwetterkarten: Zuerst sowie bei den Vorverkaufsstellen / im Internet werden sog. „Allwetterkarten" verkauft. Sie berechtigen, die Vorstellung bei Regen im Theatersaal wahrzunehmen. Die Plätze befinden sich im vorderen Block mit den blauen Stühlen und sind nummeriert.
Schönwetterkarten gelten ausschließlich für die Freilichtaufführung. Sie werden bevorzugt im Theater und an der Abendkasse veräußert, sobald die Allwetterkarten ausverkauft sind. Die Plätze befinden sich in der hinteren Hälfte des Publikumsbereichs. Dieser Bereich ist durch eine rote Bestuhlung erkennbar. Hier gilt freie Platzwahl.
WC: Die Toilettenanlage des Theaters steht während der Rathaushofspiele nicht zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die eine Gehminute entfernten öffentlichen WCs in der Turmstraße oder Bertoldstraße bzw. auch die Toiletten der Eisdiele am Rathausplatz.
Gültigkeit: Aus wirtschaftlichen Gründen - laufende Kostensteigerungen zum einen, die Unsicherheit über die Gewährung staatlicher Zuschüsse zum anderen - bitten wir, Gutscheine innerhalb von 2 Jahren nach Kauf / Beschenkung einzulösen. Nach der allg. Verjährungsfrist sind unsere Gutscheine längstens drei Jahre gültig. Gerechnet werden die 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). Ein Weihnachten 2018 gekaufter und verschenkter Gutschein ist also spätestens für eine Vorstellung bis 30.12.2021 einzulösen.
Geschenkgutscheine gelten nicht für Sonderveranstaltungen wie Silvester, Benefizveranstaltungen sowie die Freilichtspiele.
Barauszahlung: Ein Gutschein ist nur gegen eine Theatervorstellung einlösbar. Es ist weder möglich sich den Gegenwert in bar auszahlen zu lassen, noch erfolgt eine Auszahlung oder sonstige Verrechnung des nicht genutzten Restwerts.
Sogenannte Service-Hunde (insbesondere Blindenhunde) können nach vorheriger Anmeldung auch bei Vorstellungen im Theatersaal mitgenommen werden. Während der Vorstellung ist der Hund dann unter der Obhut des Einlasspersonals. Ansonsten sind Hunde im Regelfall nur zu den Freilichtspielen im Innenhof und unter vorheriger Anmeldung gestattet.
Grundsätzlich behält sich das Theater vor, die Mitnahme des Tieres zur Vorstellung zu versagen / zu widerrufen, wie etwa bei sehr vollen Vorstellungen (Preis wird für diesen Fall erstattet). Der Halter oder die Halterin muss mit Hund in den letzten Reihen Platz nehmen, sodass bei objektiver Störung die Vorstellung unverzüglich verlassen werden kann. Das Risiko einer eventuell entgangenen Vorstellung trägt der oder die Hundehalter:in.
Verbindlich sind die auf den Eintrittskarten gemachten Angaben. Informationen in allen Medien erfolgen ohne Gewähr.
Leider verfügen wir nicht über die räumlichen und personellen Möglichkeiten, um Personen im Rollstuhl einen Besuch unseres Kellertheaters zu ermöglichen.
Bei unseren Freilichtspielen im Innenhof des neuen Rathauses ist ein barrierefreier Zugang auch für Rollstuhlfahrer:innen möglich, gleichwohl bitten wir um Voranmeldung, damit an geeigneter Stelle ein Platz freigehalten werden kann.
Eintrittskarten sind Terminware, daher ist der Umtausch grundsätzlich auch vor der gebuchten Vorstellung ausgeschlossen. Aus Kulanz (z. B. bei Erkrankung, Todesfall) behält sich das Theater eine abweichende Handhabung vor. Im Regelfall erfolgt dann ein Tausch gegen einen Gutschein.
Den Anweisungen der Mitarbeitenden des Theaters ist aus Sicherheits- und organisatorischen Gründen Folge zu leisten. Das Theater ist über seine Mitarbeitenden berechtigt, im Rahmen des Hausrechts Besucher:innen ggfs. aus der Veranstaltung zu verweisen bzw. ihnen Hausverbot zu erteilen. In diesen Fällen wird kein Eintrittsgeld erstattet.
Dies schließt auch andere zur Abwehr von Störungen geeignete Maßnahmen mit ein. Besucher:innen können aus dem Theater verwiesen werden, wenn sie stören, andere Besucher:innen belästigen oder in sonstiger Weise gegen ihre Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Theater verstoßen. Im Vorhinein kann der Zutritt verweigert werden, wenn eine begründete Vermutung besteht, dass es zu einer Störung kommen könnte (z. B. offensichtliche Alkoholisierung).
Der Gast darf ausschließlich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat der Gast einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann ggf. der Differenzbetrag erhoben werden oder der Gast aus der Vorstellung verwiesen werden.